Steuern
Die Universitäten sind gem. § 4 UG 2002 juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Gemäß § 18 Abs. 2 UG 2002 sind alle dem Bund auf Grund bundesgesetzlicher Bestimmungen eingeräumten abgaben- und gebührenrechtlichen Begünstigungen auf Universitäten anzuwenden, soweit diese in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig werden.
Für Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt eine beschränkte Steuerpflicht für bestimmte Kapitalerträge (Steuerabzug durch KESt).
Da die Universitäten keine Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 2 Körperschaftsteuergesetzes sind, unterliegen sie auch nicht der Umsatzsteuer. Damit sind sie aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Ausnahmefälle sind möglich (z.B. Verrechnung von Umsatzsteuer bei Vermietungen); in diesen Fällen ist zur Abklärung die DLE Finanzwesen und Controlling zu kontaktieren.
Die UID-Nummer (VAT-Number) der Universität Wien lautet ATU37586901.
Für Anschaffungen im Rahmen von Drittmittelprojekten nach § 26 UG 2002 ist eine gesonderte UID-Nummer (VAT-Number) zu verwenden. Sie lautet ATU57290568.
Die EORI-Nummer der Universität Wien lautet ATEOS1000008871.
Die EORI-Nummer für die Drittmittelprojekte nach § 26 UG 2002 lautet ATEOS1000012323.
T: +43-1-4277-125 01
F: +43-1-4277-9 125
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
09:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
08:30 - 14:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 13:00 Uhr
Herta Tutschek
Tel. Dw: 125 11

